Der Ersatz der derzeitigen Schutzmaßnahmen für Stahleinfuhren durch die Europäische Kommission wird dazu führen, dass die zollfreien Kontingentmengen um 47 % und mehr gesenkt werden{2} und die Kontingentzölle auf 50 % angehoben werden, sofern sie genehmigt werden.



Einzelheiten zu den vorgeschlagenen Handelsschutzmaßnahmen der EU für Stahl wurden gestern (7. Oktober) Nachmittag auf einer Pressekonferenz bekannt gegeben, die vom stellvertretenden Präsidenten der Europäischen Kommission, Stéphane Séjourné, und Kommissar Maroš Šefčovič veranstaltet wurde.
Die Maßnahmen sollen am 1. Juli 2026 in Kraft treten und bis Juli 2031 gültig bleiben, wobei eine Zwischenüberprüfung spätestens im Juli 2027 geplant ist. Allerdings müssen sie zunächst die Zustimmung des Europäischen Parlaments und des Ministerrats einholen.
Überblick über die neuen Maßnahmen
Zu den wichtigsten Maßnahmen, die in den neuen Handelsschutzmaßnahmen vorgeschlagen werden, gehören:
Die Reduzierung der zollfreien jährlichen Stahlimportkontingente um 47 % von 33 Millionen Tonnen auf 18 Millionen Tonnen. Dadurch würde der Importmarktanteil auf 13 % sinken.
Eine Erhöhung des oben genannten-Kontingentzollsatzes von 25 % auf 50 %.
Eine Verpflichtung für Importeure, den Ort des „Schmelzens und Gießens“ für sämtliches Drittlandmaterial offenzulegen.
Ein Ende der Übertragung ungenutzter Stahlimportquoten von einem Quartal auf das nächste.
Spielraum für die Europäische Kommission, die Liste der betroffenen Produkte zu ergänzen.
In der von der Kommission veröffentlichten Dokumentation werden die vorgeschlagenen Mengen an zollfreien Kontingenten detailliert beschrieben, die im MEPS-Bilderkarussell oben aufgeführt sind. Die länderspezifischen Kontingentzuteilungen des neuen Tarifkontingentsystems-werden zu einem späteren Zeitpunkt bestätigt.
Erste Angaben deuten darauf hin, dass für alle Stahlproduktkategorien, die unter die aktuellen Schutzmaßnahmen fallen, reduzierte Quoten und erhöhte Zölle gelten, während andere „Stahlderivatprodukte“ zu einem späteren Zeitpunkt hinzugefügt werden könnten.
Diese Entwicklungen bringen die EU stärker in Einklang mit den Handelsschutzmaßnahmen, die kürzlich in den Vereinigten Staaten und Kanada umgesetzt wurden.
Séjourné sagte, die Verschärfung der Handelsschutzmaßnahmen der EU für Stahl sei notwendig, um die EU vor weltweiten Überkapazitäten in der Stahlproduktion zu schützen. Bis 2027 sollen es 721 Millionen Tonnen sein, das Fünffache des derzeitigen EU-Verbrauchs.
Er sagte: „Das überarbeitete System zielt darauf ab, weltweite Stahlüberkapazitäten und unfairen Wettbewerb zu bekämpfen.“
Séjourné bestand darauf, dass die neuen Maßnahmen den WTO-Regeln entsprechen würden. Allerdings verändert der Übergang von einer vorübergehenden Schutzmaßnahme zu einem längerfristigen Handelsschutzinstrument die Position der EU im internationalen Handelsrecht grundlegend. Da diese neuen Zölle nicht mehr als Schutzmaßnahmen dienen, öffnen sie anderen Ländern die Tür, gleichwertige Gegenmaßnahmen gegen EU-Stahlexporte zu ergreifen.
Dies stellt eine erhebliche diplomatische und politische Hürde dar. Die Kommission muss vor der Umsetzung einen Konsens zwischen allen 27 Mitgliedstaaten erzielen, die unterschiedlich stark von Stahlimporten und -exporten betroffen sind. Selbst im Falle einer Genehmigung könnte die EU mit Vergeltungszöllen wichtiger Handelspartner rechnen, was möglicherweise die laufenden Verhandlungen über Entschädigungen erschweren könnte.
Branchen- und Marktreaktion
In seinem Kommentar zur Handelsschutzankündigung der Kommission sagte MEPS-Stahlmarktanalyst Jon Carruthers{0}}Green: „Nach monatelangen Spekulationen hat die Branche endlich Klarheit darüber, was die Stahlschutzmaßnahmen der EU ersetzen wird. Viele Details, darunter auch länderspezifische Quotenmengen, müssen jedoch noch veröffentlicht werden.“
„Die Ankündigung erfolgt zu einer Zeit erheblicher Veränderungen im europäischen Stahlsektor, da die bevorstehende endgültige Phase des CBAM die Handelsmuster weiter verändern wird.
„Einige Marktteilnehmer haben bereits angedeutet, dass die Hersteller diese Entwicklung als Sprungbrett für Preiserhöhungen in den kommenden Wochen nutzen werden, obwohl es sich als schwierig erweisen könnte, die Käuferakzeptanz zu sichern, da die Nachfrage der Endverbraucher weiterhin schwach bleibt.“
Es wird erwartet, dass die Kommission in den kommenden Monaten detaillierte Durchführungsbestimmungen und Quotenaufschlüsselungen veröffentlicht, gefolgt von einer Konsultationsphase für Interessenträger.
Der Europäische Stahlverband (Eurofer) sagte, die neue Handelsmaßnahme sei ein „großer Fortschritt zur Rettung von EU-Stahl“ und empfahl der Europäischen Union, die neuen Maßnahmen „so schnell wie möglich umzusetzen, damit sie Anfang 2026 in Kraft treten können“.
Weitere Entwicklungen im Bereich des Handelsschutzes wahrscheinlich
In den letzten Monaten haben die EU und die USA ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit signalisiert, um ihre jeweiligen Stahlsektoren vor globalen Überkapazitäten zu schützen. Im Rahmen ihres Handelsabkommens vom Juli bekundeten beide Seiten Interesse an einer „Umzäunung“ ihrer heimischen Märkte durch eine engere Angleichung ihrer Handelsschutzmaßnahmen. Dies könnte zur Schaffung eines Zollkontingents für Stahl-, Aluminium- und Derivatprodukte führen, das den derzeitigen 50-prozentigen US-Zollsatz gemäß Abschnitt 232 umgeht.
Darüber hinaus hat der Stahlhandelsverband Eurometal damit begonnen, bei der Europäischen Kommission Lobbyarbeit zu betreiben, um den bevorstehenden Handelsschutzrahmen auf „Stahlderivatprodukte“ auszuweiten, ganz im gleichen Sinne wie die jüngsten Praktiken der USA gemäß Abschnitt 232. Eurometal argumentiert, dass viele Fertigwaren und Komponenten mit hohem Stahlanteil derzeit die Schutzmaßnahmen und CBAM umgehen, was den Wettbewerb verzerrt und Europas Lieferkette untergräbt.
